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Informationen

Das Altfahrzeuggesetz beschäftigt sich mit Bestimmungen für Hersteller und Besitzer von Fahrzeugen. Das Altfahrzeuggesetz reguliert die Art und Weise wie mit dem Auto nach seiner Lebenszeit umgegangen wird, welche Anteile durch Autoverwertung in den Kreislauf zurückkehren und welche Schadstoffe in welchen Mengen in einem Fahrzeug vorhangen sein dürfen. Autoverwerter in der Autoverwertung sind sich einig, dass das Altfahrzeuggesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist unsere Umweltprobleme zu lösen. Generell kann man sagen, dass auch Fahrzeug Hersteller der Ansicht sind, dass eine komplette Autoverwertung durch zertifizierte Autoverwerter im Altfahrzeuggesetz ein richtiger Weg ist um gemeinsam in eine saubere Zukunft zu starten. Das Altfahrzeuggesetz als sichere Brücke für eine saubere Umwelt.

Der kostenlos Weg der Altfahrzeugentsorgung PDF  | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von: Juralie   
Montag, den 10. August 2009 um 07:49 Uhr

Kennen Sie nicht auch das Problem? Was machen Sie mit Ihrem alten Auto, wenn es nicht mehr fährt und nicht mehr verkäuflich ist? Einfach irgendwo abstellen? Großen Anteil an der Enstehung solcher Umweltsünden hat die Automobilindustrie: schliesslich redet sie jedem von uns ein, dass die Autoentsorgung teuer ist - und wer will schon freiwillig eine teure Entsorgung bezahlen?

Autoentsorgung darf den Verbraucher per Gesetz nichts kosten

Dabei nutzt die Automobilindustrie die Unwissenheit des Verbrauchers aus: ist Ihnen bekannt, dass die Automobilhersteller ihre eigenen Produkte kostenfrei zurücknehmen müssen? Aufklärung hierzu gibt das neue Altfahrzeug-Gesetz: seit dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das Altfahrzeug-Gesetz. Wenn man folgende Spielregeln einhält, muss der Hersteller das Auto kostenfrei entsorgen.

Das Altfahrzeug

  1. muss nach den Bestimmungen des deutschen Zulassungsverfahrens zugelassen sein oder zugelassen gewesen sein
  2. muss mindestens einen Monat vor der Stilllegung wie in 1 genannte zugelassen worden sein
  3. darf nicht von wesentlichen Bauteilen oder Komponenten befreit worden sein insbesondere von Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronischen Bauteilen für die Fahrzeugfunktionen
  4. darf nicht vermüllt sein
  5. muss mit dem Fahrzeugbrief zusammen abegeben werden


Autoverschrottung gerne, aber wo?

Zuständig für die Annhame solcher Altautos sind Verwertungsstellen, welche die Automobilindustrie flächendeckend errichten muss, diese sind. z.B. in den Gelben Seiten genannt oder im Internet ermittelbar.

Ein bitterer Beigeschmack aber bleibt trotzdem erhalten: wenn alle teuren Teile vom Altauto entfernt worden sind wird es kostenpflichtig - auch wenn man die Automibilindusrie nicht völlig davon freisprechen kann, bei der Neuwagen - Verkaufspreiskalkulation die Entsorgungskosten mit einzuberechenen, also dem Verbraucher aufzuerlegen. Daraus resultiert, dass der Verbraucher die Entsorgung zweimal bezahlt - bei dem Kauf eines Neuwagen als kalkulatorischen Anteil im Neuwagenpreis und bei der Abgabe des Altautos nach dem Entfernen wesentlicher Bauteile.

Diesem Widerspruch kann man zur Zeit nur in derart begegnen, dass man mit dem Autoverwerter spricht: ab wann ist die Autoverschrottung noch kostenfrei? Seit dem 01.01.06 müssen mindestens 85% des Durchschnittsgewichts eine Fahrzeugs verwertet werden. Ab 01.01.2015 müssen 95% eines Fahrzeuges wiederverwertbar sein.

Nachweis über die Autoentsorgung gibt der Verwertungsnachweis, welchen die Verwertungsstellen ausgeben. Der richtige Weg ist also beschritten - Autoverschrottung ist für den Verbraucher kostenfrei. Das Ziel des Weges kann aber nur die völlige Kostenfreiheit für den Verbraucher bedeuten - es genügt, den Entsorgungsanteil im Neuwagenpreis einkalkuliert mit zu bezahlen - im Supermarkt stellt man sich schliesslich auch nicht ein zweites Mal an die Kasse an.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. März 2010 um 08:45 Uhr